Gutachten

Viele fragen sich immer wieder aufs Neue, was ein Bausachverständiger eigentlich für Aufgaben hat. Wird ein solcher überhaupt benötigt und wenn ja, in welcher Funktion und wofür. Auf einen Nenner gebracht: Sachverständige sind natürliche Personen, denen ein überdurchschnittliches Fachwissen sowie explizite Sachkunde auf ganz speziellen Gebieten zugesprochen wird. Die Frage, wann Sachverständige in einen Verhandlungsverlauf einbezogen werden, lässt sich folgendermaßen beantworten: Wenn es zu einem Verfahren in einer bestimmten Streitsache vor Gericht geht und bei den Juristen keines oder nur mangelhaftes Fachwissen vorhanden ist, dann wird der Sachverständige zurate gezogen. Dieser muss alle Fragen, die den vorliegenden Sachverhalt beantworten können und so für einen zügigen Verlauf des weiteren Verfahrens beitragen.

Tipp

Clevere Bauherren lassen es erst gar nicht so weit kommen und beziehen den Baugutachter schon vorher mit ein, dann geht es gar nicht erst vor Gericht.

Achtung

Vor allem beim Fertighausbau ist ein externer Experte fast unverzichtbar. Während man beim Massivbau die schiefe Wand immer noch mit Putz und Spachtel korrigieren kann, ist das bei einem Fertighaus nicht mehr möglich, wenn erstmal der Estrich drin ist. Dann können Sie als Bauherr nur noch das machen, was man wirklich nicht will: Sich mit dem Bauleiter der Fertighausfirma über die Höhe einer Gutschrift streiten. Wie dann die restliche Baustelle bis zur Übergabe verläuft, kann man sich vorstellen.

Tipp

Die Rohbau- bzw. Richtkontrolle sollte der externe Baugutachter dann machen, wenn auch die Monteure auf der Baustelle sind. So vermeidet man schriftliche Protokolle und Gutachten und kann Problem gleich unverzüglich vor Ort lösen. Es ist wie bei Tetris – stellen Sie bei Ihrem Hausbau von Anfang an die Weichen richtig, dann können Sie auch cool bleiben, wenn die Stein / Bauelemente / Wände später immer schneller auf Sie zukommen.

Sachverständiger

Als Sachverständiger für Dach-, Wand- und Abdichtungstechnik stehen wir unseren Kunden kompetent zur Seite. Wir erstellen Bauschadengutachten bei Versicherungsschäden oder bei juristischen Fragen für Privat und Gewerbe.

Versicherungsgutachten
Bei Sach- oder Haftpflichtschäden werden wir von der Versicherung, dem Versicherten selbst oder dem Geschädigten beauftragt ein Gutachten zu erstellen, welches die Schadensursache- und etwaige Reparaturkosten klärt und dokumentiert.
Schiedsgutachten
Als unparteiischer Sachverständiger ist es unsere Aufgabe Meinungsverschiedenheiten zweier Parteien und vertragliche Unstimmigkeiten über ausgeführte Arbeiten zu klären. Ein neutrales Schiedsgutachten soll zur außergerichtlichen Klärung dienen, die Möglichkeit zur Verhandlung des Falles vor Gericht bleibt dennoch erhalten.
Gerichtsgutachten
Kommt es zu einer Gerichtsverhandlung, arbeiten wir im Auftrag des Gerichts oder einer der streitenden Parteien ein Gutachten aus, welches zunächst den Sachverhalt klärt. Im Rahmen dieses Gutachtens stellen wir ebenfalls die Höhe des Schadens und dessen Ausmaß fest und nehmen als unparteiische Stelle die Beweissicherung vor.
Schadensbewertung
Die Aufgaben in diesem Bereich umfassen die Beurteilung und Klassifizierung des Schadensfalles, sowie die Feststellung der Ursache und die Definition von Reparaturmaßnahmen und Verhaltensweisen zur Vermeidung von Wiederholungsschäden.

Mirow Dachdeckerei GmbH - Logo

site created and hosted by nordicweb